Kurs in Entwicklung – Beta-Version
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Stufe 2: Application Layer

KI für Inhaltserstellung

⏱ 10 Min 📋 Pflichtmodul 🔓 Verfügbar ✏️ 1 Übung KMK #3 | DigComp Inhaltserstellung

Lernziele

1. KI-gestützte Erstellung von Verwaltungsinhalten

KI kann keinen Bescheid mit Rechtsgültigkeit ersetzen – aber sie kann Inhalte erheblich beschleunigen und qualitativ verbessern:

Praxisfall: Bürger-Info-Broschüre mit KI

Ein Stadtamt möchte eine zweiseitige Broschüre zu neuen Mülltrennungsregeln erstellen. Früher: 3 Tage Redaktion, Grafik-Auftrag extern, Übersetzung teuer. Mit KI: Sachbearbeiter:in gibt Stichpunkte ein, KI liefert in 10 Minuten einen vollständigen Erstentwurf (Text, Gliederung, Bullet-Points) in Einfacher Sprache. Ein zweiter Prompt übersetzt den Entwurf auf Türkisch und Arabisch. Ergebnis: Redaktionszeit von 3 Tagen auf einen halben Tag reduziert. Aber: Sachbearbeiter:in prüft alle Fakten (Abfuhrtermine, Behälterfarben), korrigiert zwei falsche Angaben der KI und gibt den finalen Text frei. Die Broschüre erscheint unter dem Namen der Behörde – nicht der KI.

2. Urheberrecht und Lizenzierung

Wichtig: AGB prüfen

Viele öffentliche KI-Tools beanspruchen ein Nutzungsrecht an allen Eingaben und Ausgaben. Für Verwaltungsinhalte problematisch! Prüfen Sie vorher die AGB oder nutzen Sie Tools mit EU-Server-Standort und klaren Lizenzbedingungen.

3. Qualitätsprüfung und redaktionelle Aufsicht

Merksatz

KI ist ein Entwurfswerkzeug, kein Druckknopf. Der Mensch prüft, verifiziert und verantwortet.

Übung Prüfen und einordnen

Drei Fragen vor der Veröffentlichung

Ausgangslage

Für die Website des Amtes soll eine Bildergalerie zu einem Stadtfest entstehen. Die Pressestelle schlägt vor, fehlende Motive mit einem Bildgenerator zu erzeugen, die Bildunterschriften von einem Sprachmodell schreiben zu lassen und das Ganze unter CC0 auf dem städtischen Open-Data-Portal bereitzustellen.

Auftrag

Nennen Sie die drei Fragen, die vor der Veröffentlichung zu klären sind, und beantworten Sie jede, soweit sich das aus diesem Modul beantworten lässt. Sagen Sie, wo eine Antwort offen bleibt und wer sie geben muss.

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browserfenster. Sie werden nicht gespeichert und nicht übertragen, ein Neuladen der Seite verwirft sie.

Musterlösung anzeigen

Darf die Stadt die erzeugten Bilder so nutzen?

Das steht in den Nutzungsbedingungen des Werkzeugs. Manche Anbieter räumen die kommerzielle Nutzung ein, manche behalten sich Rechte an den Ausgaben vor, manche schließen bestimmte Verwendungen aus. Diese Frage beantwortet niemand aus dem Bauch, sie wird an den Bedingungen des konkreten Werkzeugs geprüft, und das Ergebnis kommt in die Akte.

Kann die Stadt CC0 überhaupt vergeben?

CC0 setzt voraus, dass die Stadt Rechte hat, auf die sie verzichten kann. Rein maschinell erzeugte Bilder sind nach § 2 Abs. 2 UrhG in der Regel keine persönliche geistige Schöpfung und damit nicht geschützt. Dann verzichtet die Stadt auf ein Recht, das sie gar nicht hat. Wichtiger als das Lizenzsymbol ist in diesem Fall der Hinweis, dass die Bilder maschinell entstanden sind.

Was ist auf den Bildern zu sehen?

Ein Bildgenerator erzeugt Menschen, die es nicht gibt, und Gebäude, die es geben könnte. Für ein Stadtfest heißt das zweierlei. Erkennbare Personen auf den echten Aufnahmen brauchen eine Einwilligung, und maschinell erzeugte Personen dürfen keiner realen Person ähneln. Bei Marken, Logos und geschützten Bauwerken im Hintergrund ist zusätzlich zu prüfen, was gezeigt werden darf.

Was offen bleibt

Ob die Nutzungsbedingungen des konkreten Werkzeugs die geplante Verwendung decken. Das beantwortet die Stelle, die den Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat, im Zweifel zusammen mit dem Justiziariat.

Woran Sie eine gute Antwort erkennen

  • Sie unterscheidet die Frage nach den Anbieterbedingungen von der Frage nach dem Urheberrecht. Beide werden gern vermischt und führen zu verschiedenen Ergebnissen.
  • Sie erkennt, dass eine Lizenz eine Rechtsposition voraussetzt, die bei maschinell erzeugten Bildern fehlen kann.
  • Sie denkt an die abgebildeten Personen, obwohl das Modul das Urheberrecht in den Vordergrund stellt.
  • Sie benennt, was offen bleibt, und wer es klärt. Das ist der Teil der Antwort mit dem meisten Nutzen.

Woran eine schwache Antwort scheitert

  • Sie schließt aus „nicht urheberrechtlich geschützt“ auf „frei verwendbar“. Die Anbieterbedingungen binden die Behörde vertraglich, unabhängig vom Urheberrecht.
  • Sie nennt CC0 als saubere Lösung, ohne zu prüfen, ob es etwas zu lizenzieren gibt.
  • Sie prüft nur die Bildunterschriften und lässt die Bilder aus. Die Bilder sind der riskantere Teil.
  • Sie beantwortet alle drei Fragen abschließend, obwohl eine davon nur der Vertragspartner beantworten kann.

Häufige Verwechslungen

Gemeinfrei und vertraglich erlaubt sind zwei verschiedene Dinge. Die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs binden die Behörde auch dann, wenn am Ergebnis kein Urheberrecht besteht.

Ein Kennzeichnungshinweis ersetzt keine Prüfung. „Mit KI erstellt“ unter dem Bild sagt der Öffentlichkeit etwas über die Herkunft und ändert nichts daran, ob das Bild überhaupt gezeigt werden darf.

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