KI-Systeme verbrauchen enorme Energie – nicht nur beim Training, sondern auch bei jedem einzelnen Prompt. Für die öffentliche Verwaltung wird Nachhaltigkeit zunehmend zur Beschaffungsvoraussetzung.
Ein KI-generierter Text verbraucht mehrfach mehr Energie als eine herkömmliche Websuche – aktuelle Studien schätzen je nach Modellgröße und Anfrageart das 4- bis 10-fache. Bei täglich Tausenden Anfragen in einer Behörde summiert sich das zu einem relevanten CO₂-Beitrag.
Green AI bedeutet: Nachhaltigkeit wird zum Design-Kriterium, nicht zum nachträglichen Add-on. Für die öffentliche Verwaltung konkret:
Eine Behörde optimiert ihre Prompts: Statt langatmiger Anfragen mit 500 Tokens nutzen sie präzise System-Prompts mit 150 Tokens. Ergebnis: 70% weniger Token-Verbrauch pro Anfrage, 40% schnellere Antworten – und eine deutlich reduzierte CO₂-Bilanz bei täglich 2.000 Anfragen.
Die öffentliche Verwaltung kann mit ihren Beschaffungsvolumina den Markt steuern. Nachhaltigkeit gehört daher in jede Ausschreibung.
Nachhaltigkeit bei KI ist keine Nische – sie wird zur Compliance-Anforderung. Die EU-Leitlinien für vertrauenswürdige KI (HLEG, 2019) fordern in Pillar 6 explizit „Societal and Environmental Well-being". Was jede:r Beschäftigte sofort tun kann: Prompts präzise formulieren, unnötige Anfragen vermeiden, bei gleicher Qualität das kleinere Modell wählen.
Ihr Haus schreibt ein Übersetzungswerkzeug für Behördentexte aus. Der Kriterienkatalog enthält Datenschutz, Barrierefreiheit, Qualität und Preis. Zur Nachhaltigkeit steht dort ein Satz:
Der Anbieter soll ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Ersetzen Sie diesen Satz durch Anforderungen, die ein Anbieter beantworten muss und die sich zwischen Angeboten vergleichen lassen. Schreiben Sie danach in zwei Sätzen, warum der bisherige Satz in einem Vergabeverfahren nichts bewirkt.
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N1 Energieverbrauch je 1.000 übersetzter Wörter in Wattstunden,
gemessen im angebotenen Betriebsmodus. Messverfahren beilegen.
N2 PUE-Wert des Rechenzentrums, in dem die Verarbeitung stattfindet,
Jahresmittel des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres.
N3 Anteil erneuerbarer Energien am Strombezug dieses Rechenzentrums
in Prozent, mit Nachweis.
N4 Wird Abwärme genutzt? Wenn ja, wofür und in welchem Umfang?
N5 Größe des eingesetzten Modells in Parametern und Angabe, ob ein
spezialisiertes Übersetzungsmodell oder ein Allzweckmodell läuft.
N6 Vorgesehene Nutzungsdauer der Hardware in Jahren und Umgang mit
Altgeräten.
Gewichtung: N1 bis N3 gehen mit zusammen 10 % in die Wertung ein,
N4 bis N6 werden als Eignungsangaben geführt.
„Soll berücksichtigen“ bindet niemanden und lässt sich mit einer Selbstauskunft erfüllen, die kein Angebot vom anderen unterscheidet. Ein Kriterium wirkt in der Vergabe erst, wenn es eine Kennzahl verlangt, ein Messverfahren nennt und in der Wertung Punkte bekommt.
Ein grüner Serverstandort ersetzt kein kleineres Modell. Ein Allzweckmodell mit Wasserkraft verbraucht immer noch ein Vielfaches dessen, was ein spezialisiertes Modell braucht. Beides zählt, die Modellwahl aber zuerst.
Der Preis bildet den Energieverbrauch nicht ab. Anbieter rechnen nach Zeichen oder Anfragen ab und nicht nach Watt. Das günstigste Angebot kann das energieintensivere sein.
Wie nutzen Sie KI in Ihrer Behörde zu diesem Thema? Teilen Sie Erfahrungen, stellen Sie Fragen — anonym oder mit E-Mail. Kommentare liegen auf eigenen Servern (DSGVO-konform).