Kurs in Entwicklung – Beta-Version
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Stufe 2: Application Layer

KI-Tools in der Verwaltung

⏱ 10 Min 📋 Pflichtmodul 🔓 Verfügbar ✏️ 1 Übung DigComp #1 | KMK #4

Lernziele

1. Landschaft der KI-Tools

Die Auswahl an KI-Tools wächst täglich. Für die öffentliche Verwaltung sind jedoch nicht alle geeignet. Die kritischen Unterscheidungsmerkmale: Datenschutz, Transparenz, Server-Standort und Vertragsgestaltung.

2. Bewertungskriterien: Der 5-Punkte-Check

Vor der Einführung eines neuen KI-Tools sollten Sie diese fünf Dimensionen prüfen:

1. Datenschutz & DSGVO

  • Server-Standort: EU / Deutschland?
  • AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) verfügbar?
  • Datenweitergabe an Dritte ausgeschlossen?
  • DSFA notwendig? (Ja, bei hochriskanten Anwendungen)

2. Transparenz & Erklärbarkeit

  • Wie funktioniert das Modell? (White-Box vs. Black-Box)
  • Gibt es Dokumentation und Audit-Möglichkeiten?
  • Können Entscheidungen nachvollzogen werden?

3. Sicherheit & Zuverlässigkeit

  • ISO 27001-Zertifizierung?
  • Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung?
  • Verfügbarkeitsgarantie (SLA)?

4. Barrierefreiheit & Inklusion

  • WCAG 2.1-Konformität?
  • Bedienung ohne Maus möglich?
  • Leichte Sprache und Screenreader-Kompatibilität?

5. Kosten & Nachhaltigkeit

  • Gesamtbetriebskosten über 3 Jahre (Total Cost of Ownership, TCO)?
  • Energieverbrauch und CO₂-Fußabdruck dokumentiert?
  • Besteht Vendor Lock-in?

3. On-Premise vs. Cloud vs. Hybrid

Die Entscheidung, wo KI-Modelle laufen, ist für Behörden existenziell. Jede Variante hat Vor- und Nachteile:

Empfehlung für die öffentliche Verwaltung

Für sensitive Daten (personenbezogen, vertraulich): On-Premise oder gehostete EU-Cloud mit AVV. Für allgemeine Verwaltungstexte (Beschwerden, Alltagskorrespondenz): Cloud-Lösungen mit DSGVO-Garantie sind akzeptabel. Dokumentieren Sie die Entscheidung.

4. Risikoabschätzung vor der Tool-Einführung

Bevor eine Behörde ein KI-Tool beschafft, sind fünf Fragen an den Anbieter zwingend zu stellen und schriftlich zu dokumentieren:

Schnell-Check: Fünf Pflichtfragen an den Anbieter

1. Wo werden die Daten verarbeitet und gespeichert? (EU-Server oder Drittstaatentransfer?)
2. Stellen Sie einen AVV gemäß Art. 28 DSGVO aus? (Ohne AVV: keine personenbezogenen Daten eingeben)
3. Wie lange werden meine Eingaben gespeichert? (Für Training, Logging, Support?)
4. Welche Subunternehmer verarbeiten die Daten? (Sub-AVV erforderlich)
5. Wie wird das Tool abgeschaltet und werden Daten gelöscht? (Exit-Strategie und Datenlöschung)

Merksatz

Kein Anbieter, der diese fünf Fragen nicht schriftlich beantwortet, ist für personenbezogene Daten in der öffentlichen Verwaltung geeignet. Die Antworten gehören in die Vergabeakte.

5. Praxisfall: Tool-Auswahl im Bürgeramt

Praxisfall: Chatbot für häufige Anfragen

Ein Bezirksamt plant einen Chatbot für Bürgeranfragen. Die Entscheidung: Keine Cloud-KI mit personenbezogenen Daten, sondern ein self-hosted Modell (z.B. Mistral) mit vorgefilterten Antworten. Bei nicht-beantwortbaren Fragen: Weiterleitung an menschliche Sachbearbeiter. Ergebnis: 40% der Anfragen werden automatisch beantwortet, keine Daten verlassen das Haus.

Übung Prüfen und nachfassen

Die Antwort eines Anbieters auseinandernehmen

Ausgangslage

Ein Anbieter hat auf die fünf Pflichtfragen geantwortet. Auszug aus seiner Mail:

Unsere Server stehen in Frankfurt und Dublin. Einen AVV stellen wir
gerne bereit, das Muster finden Sie in unserem Trust Center. Eingaben
speichern wir 30 Tage zu Supportzwecken, danach werden sie automatisch
gelöscht. Für das Modelltraining nutzen wir Ihre Daten selbstverständlich
nicht. Wir arbeiten mit einem führenden US-Hyperscaler als
Infrastrukturpartner. Bei Vertragsende exportieren wir Ihre Daten
auf Anfrage.

Auftrag

Markieren Sie die drei Stellen, an denen Sie nachfassen, und schreiben Sie zu jeder die Nachfrage aus, die Sie stellen wollen. Entscheiden Sie danach in einem Satz, ob dieses Werkzeug bis zur Klärung personenbezogene Daten sehen darf.

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browserfenster. Sie werden nicht gespeichert und nicht übertragen, ein Neuladen der Seite verwirft sie.

Musterlösung anzeigen

Infrastrukturpartner

„Ein führender US-Hyperscaler“ ist kein Name. Zu fragen ist, welches Unternehmen das ist, ob ein Vertrag über die Unterauftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO besteht und ob im Supportfall ein Zugriff aus einem Drittland möglich ist. Ein Serverstandort in der EU schließt einen Zugriff von außerhalb nicht aus.

Speicherung

Dreißig Tage Supportspeicherung heißt, dass jede Eingabe dreißig Tage beim Anbieter liegt. Zu fragen ist, wer in dieser Zeit hineinsehen kann, ob sich die Speicherung abschalten lässt und wie der Anbieter mit einer behördlichen Anordnung im Sitzstaat des Infrastrukturpartners umgeht.

Vertragsende

„Auf Anfrage exportieren“ sagt nichts über Format, Frist und Löschung. Zu fragen ist, in welchem Format der Export kommt, innerhalb welcher Frist er erfolgt und wann die Daten beim Anbieter und bei allen Unterauftragnehmern nachweislich gelöscht sind.

Entscheidung

Bis diese drei Punkte schriftlich geklärt sind und der Auftragsverarbeitungsvertrag gezeichnet ist, gehen keine personenbezogenen Daten in das Werkzeug. Eine Erprobung mit erfundenen Musterfällen bleibt möglich und ist auch sinnvoll, weil sich nur so zeigt, ob das Werkzeug die Aufgabe überhaupt löst.

Woran Sie eine gute Antwort erkennen

  • Sie erkennt, dass „AVV auf Anfrage verfügbar“ kein gezeichneter Vertrag ist.
  • Sie fragt nach dem Namen des Unterauftragnehmers. Ohne Namen lässt sich die Kette nicht prüfen.
  • Sie liest die 30-Tage-Speicherung als das, was sie ist, nämlich eine Verarbeitung beim Anbieter mit allen Folgen.
  • Sie trennt die Erprobung mit Musterdaten vom Produktivgang. Damit bleibt das Verfahren in Bewegung, ohne die Rechtslage zu übergehen.

Woran eine schwache Antwort scheitert

  • Sie hält die Antwort für ausreichend, weil „EU-Server“ darin vorkommt.
  • Sie liest die Aussage zum Modelltraining als verbindliche Zusage. Ein Werbesatz im Fließtext einer Mail bindet den Anbieter nicht, das tut nur der Vertrag.
  • Sie fragt nach ISO-Zertifikaten und lässt die Unterauftragskette offen. Zertifikate sind leichter zu bekommen als Namen.
  • Sie schiebt die Entscheidung zum Datenschutzbeauftragten, ohne die offenen Punkte zu benennen. Der kann nichts prüfen, was niemand aufgeschrieben hat.

Häufige Verwechslungen

Serverstandort und Zugriffsort sind zwei verschiedene Dinge. Daten können in Frankfurt liegen und von einem Supportteam außerhalb der EU eingesehen werden. Was tatsächlich gilt, steht im Vertrag und in den technischen Maßnahmen.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist keine Freigabe für alles. Er regelt, wie der Anbieter im Auftrag verarbeitet. Ob die Behörde überhaupt verarbeiten darf, entscheidet die Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Beides wird getrennt geprüft.

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